Kurtaxe im Sauerland Kurtaxe wird nach dem Kommunalabgabengestz in Kurorten erhoben. Wer im Sauerland Kurtaxe zahlt, bekommt die SauerlandCard als zusätzliche Vergünstigung.
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Was ist eigentlich die Kurtaxe im Sauerland?

Die Kurtaxe ist im Kommunalabgabengesetz festgeschrieben und erlaubt Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden die sogenannte Kurtaxe zu erheben, dessen Einnahmen zur Erhaltung der Kureinrichtungen verwendet werden sollen. Die zweckgebundene Taxe fließt z.B. in die Wanderwege, Beleuchtungen, Loipen, Parkanlagen, Veranstaltungen, Kurkonzerte, Ruhebänke, das Bussystem und natürlich in die Werbung um die Gunst des Gastes.

Kurtaxe im Sauerland von Ort zu Ort verschieden

Eine Kurtaxe für das gesamte Sauerland gibt es nicht. Die Höhe der Kurztaxe wird von Stadt zu Stadt und Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich festgelegt. Nicht jeder muss diese Kurtaxe bezahlen: Sie wird allerdings von allen Personen verlangt, die sich aus touristischen Gründen in der jeweiligen Gemeinde aufhalten. Wie hoch jedoch die Kurtaxe im Sauerland und in allen anderen Ferienregionen Deutschlands ausfällt, bleibt den einzelnen Kur-Gemeinden selbst überlassen. Man kann, muss aber nicht, erheben und die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt. Im Sauerland gibt es unterschiedliche Kurtaxen, die jeweils von den Gastgebern beim Touristen abgerechnet werden.

Kurbeitragssatzungen der Gemeinden

Festgelegt wird die genaue Höhe der Kurtaxe von den Gemeinden in den jeweiligen Kurbeitragssatzungen, die regelmäßig angepasst werden. Darin sind die einzelnen Städte zum Beispiel in "Kurzonen" eingeteilt, die ebenfalls unterschiedliche Beitragssätze haben. Eine einheitliche Kurtaxe für das ganze Sauerland gibt es also auch nicht zwangsläufig.

Abrechnung pro Tag oder pauschal pro Jahr

Für die meisten Urlaubsgäste gibt es eine Abrechnung nach Aufenthaltstagen. Gäste mit Dauerstellplätzen auf Campingplätzen oder einem Zweitwohnsitz in einer Ferienwohnung etc. sind oft auch Kurtaxe-pflichtig, werden aber pauschal pro Jahr mit einem Jahresbeitrag abgerechnet.

Beispiele für Kurtaxen in den verschiedenen Orten des Sauerland

* Kurtaxe in Willingen: Willingen 2,00 €, Usseln 1,50 €, Schwalefeld 1,10 €, Eimelrod, Bömighausen und in den anderen Ortsteilen 0,70 €
* Kurtaxe in Winterberg: Kernstadt Winterberg 2,00 €, Altastenberg, Elkeringhausen, Neuastenberg, Niedersfeld und Züschen 1,75 €
* Kurtaxe in Brilon: 1,50 €
* Kurtaxe Diemelsee: 1,00 € in Stadteilen, die Luftkurort sind; 0,50 € in den Erholungsorten
* Kurtaxe in Eslohe: Ferienregion Eslohe und Schmallenberger Sauerland 1,25 €
* Kurtaxe in Olsberg: Olsberg 1,00 €

(Stand 2014)

Die genannten Beträge verstehen sich pro Person (ab 15 Jahren) und Tag. Die Kurtaxe ist eine gesonderte Abgabe, die zusätzlich zu den Übernachtungspreise berechnet wird. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrem Gastgeber ob die Kurtaxe im Sauerland bereits im angebotenen Übernachtungspreis inkludiert ist oder zusätzlich erhoben wird.

In einigen Orten gibt es auch eine der Kurtaxe ähnliche so genannte "Fremdenverkehrsabgabe", die allerdings nicht der Gast sondern der Gastgeber der Gemeinde schuldet.

SauerlandCard - Bonuskarte durch die Kurtaxe

Wer seinen Kurtaxe oder Kurbeitrag im Sauerland bei Ihrem Gastgeber bezahlen, erhalten Sie in den angeschlossenen Betrieben die sogenannte SauerlandCard. Mit der SauerlandCard bekommt man in vielen der Kureinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen Ermäßigungen - halt für die Dinge, für die mit den Kurbeiträgen gesorgt wird. Die SauerlandCard dient als Gästeausweis und berechtigt sogar zur kostenlosen Benutzung von Bus und Bahn und zu vielen Rabatten bei Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten. Eine Liste mit den Vergünstigungen und den angeschossenen betrieben bekommt man bei Ausgabe der SauerlandCard.

Wer die SauerlandCard clever nutzt, hat mehr finanzielle Vorteile als er an Kurtaxe zahlt.

Wer nicht im Sauerland übernachtet, der kann seine Kurtaxe in einem der Tourist-Informationen vor Ort entrichten und erhält auch dafür seine SauerlandCard - solange der Ort angeschlossen ist.

SauerlandCard als Kostenbremse

Natürlich ist das Buchen eines Urlaubes im Endeffekt auch immer eine Frage des Geldes. Daher gilt es sich im Vorfeld während der Urlaubsplanung ausreichend über anfallende Kosten zu informieren. Schon bei der Anreise gilt es die günstigste Variante auszuwählen, wenn man sparen und einen möglichst günstigen Urlaub im Sauerland verbringen möchte. Ist die Anreise mit dem Auto oder die Anreise mit der Bahn preiswerter? Vergleichen lohnt sich diesbezüglich in vielen Fällen. Neben dem eigentlichen Mietpreis für ein Hotelzimmer oder ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung im Sauerland fallen in einigen Fällen noch nicht mit einberechnete Zusatzkosten an. Hierzu können Nebenkosten, Endreinigungskosten oder auch die Kurtaxe zählen. Mit der SauerlandCard hat man an vielen Stellen Kosten sparen. Ein guter Grund für den Urlaub im Sauerland.

Kurtaxe oder Fremdenverkehrsbeitrag?

Zu unterscheiden ist die Kurtaxe von der Fremdenverkehrsabgabe. Bei der Kurtaxe ist der Urlaubsgast zur Zahlung verpflichtet, der Gastgeber sammelt die Kurtaxe dann für die Gemeinde ein. Diese Abgabe wird auf den Rechnungen gesondert ausgewiesen und abgerechnet.

Die Fremdenverkehrsabgabe gibt es an einigen Orten ohne Kurtaxe, auch als kommunale Abgabe mit Grundlage in der Kommunalabgabenverordnung, aber mit dem Unterschied, das der Gastgeber der Abgabepflichtige ist. Dieser wird verpflichtet, pro Übernachung einen festgelegten Betrag an die Gemeinde abzuführen - eine Art Steuer für Nutznießer im Tourismus.

Für den Laien schaut dies auf den ersten Blick gleich aus - der Gastgeber könnte schließlich einfach den Übernachtungspreis entsprechend anheben und davon die Abgabe zahlen. So einfach ist es allerdings nicht - sagen betroffene Gastgeber: Was für den Urlauber gleich ausschaut, ist nicht gleich. Gastgeber, die der Fremdenverkehrsabgabe unterliegen, weisen darauf hin, das sie schließlich nicht die einzigen Nutznießer des Tourismus seien, aber allein belastet werden. Allein wegen des Gleichheitsgrundsatzes müsten auch andere lokale Unternehmen - wie Souveniershops oder Tankstellen - mit der gleichen Abgabe belegt werden. Einfach auf die Gäste umlegen könne man nicht.

Sicher ist, das die Gemeinden zum Erhalt der Einrichtungen, die die Urlauber nutzen möchten, natürlich Mittel brauchen. Kein Wanderweg baut sich von allein und kein Kurkonzert wird ausschließlich von engagierten Laien veranstaltet. Als Nutznießer der Einrichtungen werden die (Kur-)Gäste zur Kasse gebeten - ob nun direkt per Kurtaxe oder indirekt über den höheren Preis der zur Fremdenverkehrsabgabe verpflichteten Unterkünfte.

Für den Gast ist es in jedem Fall ehrlich und durchschaubar, wenn er in seinem Kurort auch die Kurtaxe zahlt.

Foto: RRinnau

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